Sekretariat

  1.-6. Klasse: (030) 81 85 88 0

  oder: (030) 81 85 88 10

7.-13. Klasse: (030) 81 85 87 11

Eltern

Lieber Eltern,

 

wir freuen uns, dass Ihr Kind auf unserer Schule ist und wir mit Ihnen zusammenarbeiten können, um Ihrem Kind die bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen.

Da Erziehung und Bildung kein leichtes Unterfangen sind und Schule eine komplexe Institution ist, haben wir nachfolgend wichtige Informationen für Sie zusammengetragen, die Ihnen und uns die Zusammenarbeit im Sinne Ihres Kindes erleichtern sollen.

Vorweg aber schon mal ein wirklich umfangreicher Ratgeber für viele wichtige Themen rund um die Schule – HIER.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine erfolgreiche und erlebnisreiche Zeit an der Bergmannkiez-Gemeinschaftsschule.

Das pädagogische Team der BGS

 

HÄUFIGE FRAGEN

An der BGS können Ihre Kinder alle regulären Schulabschlüsse machen.

Alles Wesentliche zu den Schulabschlüssen erfahren Sie HIER.

Darüber hinaus gibt es für Ihr Kind die Möglichkeit nach der 10. Klasse an ein Oberstufenzentren (OSZ) zu wechseln, um die eigenen beruflichen Ziele zu erreichen – von Abitur bis Berufsausbildung. Mehr Informationen gibt es HIER.

Welche AGs (Grundschule) bzw. Profilkurse (Mittelstufe) gibt es für mein Kind?

  • AGs (Klasse 1-6) finden sich HIER
  • Profilkurse (Klasse 7-10) finden sich HIER.

Wie melde ich mein Kind an der BGS an? Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung? Welche Fristen gibt es?

All diese Informationen finden sich HIER.

Und falls Ihr Kind nach der 6. Klasse von der Grundschule in die Sekundarstufe I wechselt, möchten wir Sie auf eine Seite des Berliner Senates aufmerksam machen - HIER.

Der BerlinPass über das Bildungspaket  ermöglicht einem Teil unserer Schüler:innen finanzielle Unterstützung bei folgenden Dingen:

 

  • Mittagessen
  • Schulmaterial
  • Nachhilfe
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Beförderung per BVG
  • Aktivitäten in Freizeiteinrichtungen (bspw. Sportvereine, Musikschulen).

 

Wichtige Formulare finden Sie hier: Formulare für Eltern.

 

Die Klassenleitungsteams stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Den Elternbrief zum Datenschutz finden Sie HIER.

Weitere Informationen finden  sich HIER.

Anbei unsere klaren Handyregelungen von der Grundstufe über die Mittelstufe bis hin zur Oberstufe - HIER.

Welche Unterstützung gibt es im Bereich Sonderpädagogik und Inklusion?

  • Informationen zur Inklusion an der Mittelstufe finden sich HIER.

Die Kontaktdaten vom Sekretariat sowie anderer wichtiger Stellen erreiche ich HIER.

Im Krankheitsfall ist von den Erziehungsberechtigten Folgendes zu leisten:

  • am Morgen der Krankheit telefonisch im Sekretariat oder schriftlich per WebUntis an die Klassenleitungen bis 08:00 Uhr abmelden
  • spätestens drei Tage, nachdem Ihr Kind wieder gesund zur Schule gehen konnte, Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mitgeben, die es beim Klassenlehrerteam abzugeben hat.

Nur wenn beides erfolgt ist, ist die Fehlzeit entschuldigt.

Unentschuldigtes Fehlen kann sich mit Null Punkten (Ausfall) negativ auf die Note auswirken. Bei 5 unentschuldigten Fehltagen müssen die Klassenleitungsteams zudem eine Schulversäumnisanzeige (SVA) beim Schulamt stellen. Dabei zählt ab der zweiten Verspätung im Halbjahr jede weitere Verspätung als Fehlstunde. 6 einzelne Fehlstunden zählen als ein Fehltag.)

Diese Informationen finden sich alle auch im Logbuch. Dort gibt es auch eine mögliche Kopiervorlage für einen Entschuldigungszettel.

Wir bieten für alle unsere Schüler:innen über den Caterer "Sunshine" ein warmes Mittagessen in der Mensa (Grundschulgebäude)  an. 

Das Bestellformular findet sich HIER.

Alles Wissenswerte zur Oberstufe (11-13) gibt es:

  • im AllgemeinenHIER.
  • betreffs der Anmeldung und Kurswahl HIER.

Alle wichtigen Termine - wie Ferien, Studientage, Wandertage, Klassenfahrtszeiträume, Prüfungstermine, Nachschreibtermine, Konferenzen, Notenschluss u.v.m - finden sich HIER.

Für die Mittelstufe können Sie das schulinterne Curriculum pro Fach einsehen - HIER.

 

Die verbindlichen Unterrichtsinhalte und Kompetenzen lassen sich in den Rahmenlehrplänen des Berliner Senats nachlesen - HIER.

 

WICHTIGER HINWEIS:

Um eine Zeugnisnote bilden zu können, muss Ihr Kind je Schulhalbjahr mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder insgesamt mindestens acht Wochen am Unterricht teilgenommen haben (Ferienzeiten zählen dabei nicht mit). Ist das nicht der Fall, kann das betroffene Fach ohne Bewertung (o.B.) bleiben, was unter Umständen das Erreichen eines Abschlusses gefährdet. Näheres hierzu finden sie unter § 20 der SekI-Verordnung - HIER.

Den aktuellen Vertretungsplan finden Sie über die App WebUntis.

Alle Eltern erhalten hierzu am Anfang des Schuljahres einen Zugang durch die Klassenleitungen. Die erhaltenen Anmeldedaten können sie HIER eingeben.

Mitbestimmung der Eltern

Sie haben als Eltern verschiedene Möglichkeiten unsere Schule im Sinne Ihres Kindes mitzugestalten. Sie können dies an Elternabenden, als Beteiligte an Schulfestivitäten oder aber auch in organisierter Form als Elternvertreter:innen tun. Letztere finden sich in der Gesamtelternvertretung (GEV) wieder, wo sie viele Rechte der Mitbestimmung innehaben. Hierzu nachfolgend etwas mehr.

Die GEV ist das höchste Elterngremium der Schule. Hier werden die Interessen der Eltern in der Schule wahrgenommen. Es stehen Themen und Fragen im Vordergrund, die die ganze Schule betreffen. Die Schulleitung ist Ansprechpartner der GEV. Die GEV tagt vier Mal im Schuljahr. Die GEV-Sitzungen unterliegen einer Tagesordnung (siehe unten).

Zusammensetzung der GEV

 

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Klassenelternsprecher:innen der Schule (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Pro Klasse werden zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecher:innen gewählt. Diese sind stimmberechtigte Mitglieder der GEV. Auch ihre zwei gewählten Stellvertreter:innen sind zur GEV eingeladen, sie sind aber nur in Abwesenheit der eigentlichen Klassenelternsprecher:innen stimmberechtigt. Mit der Wahl für Ihre Klasse sind Klassenelternsprecher:innen also zugleich stimmberechtigtes Mitglied der GEV geworden – eine eigenständige Wahl in die GEV ist daher nicht mehr notwendig.

Teilnehmer:innen  an der GEV, die nicht Eltern sind:

 

  • Schulleiter:in (Recht auf Teilnahme und auch Pflicht, wenn die GEV die Teilnahme verlangt, § 90 Abs. 3 Satz 3 SchulG).
  • Die beiden beratenden Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (Teilnahmepflicht auf Verlangen der GEV)
  • Die beiden beratenden Mitglieder der Gesamtschülervertretung (Recht auf Teilnahme)
  • Die Mitglieder der Schulkonferenz, die keine Elternvertreter sind (Recht auf Teilnahme, § 75 Abs. 3 SchulG).
 

Zudem kann sich jede GEV Gäste zu ihren Themen einladen.

 

Tagesordnung der GEV-Sitzungen

 

Die Einladungsfrist für die GEV beträgt mindestens 7 Tage. Der/die Schulelternsprecher/in lädt unter Beifügung der Tagesordnung ein. Die Einladung wird von der Schule versendet oder verteilt. Die Tagesordnung sollte immer enthalten:

  • Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Beschluss über die Tagesordnung
  • Genehmigung des letzten Protokolls
  •  Informationen des Schulleiters
  • Berichte zum Stand der Umsetzung früher besprochener oder  beschlossener Punkte
  • Berichte der Mitglieder der Schulkonferenz
  • Berichte aus Gesamtkonferenz und Fachkonferenzen
  • Termine
 

Die Sitzungen werden protokolliert. Das Protokoll sollte für alle Personen an der Schule einsehbar sein: Eltern, Schüler:innen, Pädagog:innen.

Erste GEV des Jahres

 

In der ersten GEV des Jahres wird gewählt. Über diese Wahlen können die Klassenelternsprecher:innen in weiteren schulischen und bezirklichen Gremien mitwirken. Gewählt werden müssen folgende Ämter:

  • Elternsprecher:in der Schule
  • bis zu drei Stellvertreter:innen
  • vier stimmberechtigte Mitglieder für die Schulkonferenz
  • zwei Mitglieder für den Bezirkselternausschuss
  • je zwei beratende Mitglieder für die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und die Fachkonferenzen sowie die Gesamtschülervertretung und je ein beratendes Mitglied für weitere Teilkonferenzen der Lehrkräfte und Schüler:innen an der Schule, sofern nicht entsprechende Teilelternkonferenzen gebildet wurden.

Für die Funktionen sind Stellvertreter:innen in mindestens gleicher Anzahl zu wählen (§ 117 Abs. 2 Satz 1 SchulG).

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bei Interesse bitte dem Leitfaden für Elternvertreter:innen, herausgegeben vom Berliner Senat.