Es ist ganz wichtig, dass Sie als Mutter oder Vater Ihr Kind im Krankheitsfall:
–
- am Morgen der Krankheit telefonisch im Sekretariat abmelden (Te. 030 81 85 87 11)
- spätestens drei Tage nachdem Ihr Kind wieder gesund zur Schule gehen konnte, Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mitgeben, die es beim Klassenlehrerteam abzugeben hat.
–
Gemeinsam stellen wir so vor allem sicher, dass Sie als Eltern und wir als LehrerInnen stets wissen, ob Ihr Kind wohlbehütet zu Hause oder in der Schule ist.
HINWEIS: Sollte Ihr Kind nach überstandener Krankheit keine schriftliche Entschuldigung innerhalb der Frist vorlegen, müssen wir leider davon ausgehen, dass es dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt. In diesem Falle würden die Fehlzeiten automatisch zu schlechteren Noten führen.
Um eine Zeugnisnote bilden zu können, sollte Ihr Kind mindestens sechs Wochen ohne Unterbrechung am Unterricht teilnehmen. Ist dies nicht der Fall, können die betroffenen Fächer auf dem Zeugnis mit “o.B.” versehen werden, was “ohne Bewertung” bedeutet und unter Umständen das Erreichen eines Abschlusses gefährdet. Näheres hierzu unter §20 der SekI-Verordnung.