Sekretariat

  1.-3. Klasse: (030) 81 85 88 11

  4.-6. Klasse: (030) 50 58 56 71

7.-13. Klasse: (030) 81 85 87 11

Eltern

Lieber Eltern,

wir freuen uns, dass Ihr Kind auf unserer Schule ist und wir mit Ihnen zusammen arbeiten können, um Ihrem Kind die bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen.

Da Erziehung und Bildung kein leichtes Unterfangen sind, haben wir nachfolgend – mit Hilfe einer ehemaligen Mutter dieser Schule – Informationen für Sie zusammengetragen, die Ihnen und uns die Zusammenarbeit im Sinne Ihres Kindes erleichtern sollen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine erfolgreiche und erlebnisreiche Zeit an der Lina-Morgenstern-Schule.

Das pädagogische Team der LMO

Datenschutz

Link zum –> Datenschutz an der LMG

FAQ (Frequently Asked Questions)

Häufig gestellte Fragen beantwortet durch die Bildungssenatsverwaltung

 

Durch das Homeschooling aufgrund von Corona stellen sich viele Frage zur Bewertung, zu Fehlzeiten, zu Prüfungen oder auch zum Sportunterricht.

Die Senatsverwaltung Berlin gibt in beigefügtem Schreiben (vom 26.03.2021) verbindliche Antworten: Eltern_Fragen und Antworten.

Wissenswertes

Wie und wo kann ich mein Kind fördern? Wann sind Ferien und wann Prüfungszeiträume? Wer kann mir in schwierigen Situationen helfen? Was bedeutet Ganztagsschule konkret? Wie gut ist die Schule meines Kindes im Vergleich zu anderen Berliner Schulen? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Elternteil und welche hat mein Kind?

Diese und andere Fragen finden eine Antwort unter folgendem Link:

Ratgeber für Eltern

Ihr Kind wechselt nach der 6. Klasse von der Grundschule in die Sekundarstufe I. Zu dem dazugehörigen Aufnahmeverfahren in die Schulen der Sekundarstufe I finden Sie nachfolgend ein an Sie gerichtetes Schreiben des Berliner Senates: Übergang GS-SEK I 2021-22.

Alle wichtigen Informationen rund um die konkrete Anmeldung an unserer Schule finden Sie hier.

Zudem möchten wir Sie auf folgende hilfreiche Seite aufmerksam machen: Sechste Klasse und dann?

Hier findet sich auch folgendes Erklärvideo zum Übergang.

 

Das Bildungspaket sowie der berlinpass ermöglichen einem Teil unserer SchülerInnen vergünstigt an folgenden Dingen teilzunehmen, da sie finanziell Unterstützung erfahren:

  • Mittagessen
  • Nachhilfe
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Beförderung per BVG
  • Aktivitäten in Freizeiteinrichtungen (bspw. Sportvereine, Musikschulen).

Wichtige Formulare finden Sie hier: Formulare für Eltern.

Die Klassenlehrerteams stehen Ihnen zudem selbstverständlich beratend zur Seite.

Es ist ganz wichtig, dass Sie als Mutter oder Vater Ihr Kind im Krankheitsfall:

  • am Morgen der Krankheit telefonisch im Sekretariat abmelden (Te. 030 81 85 87 11)
  • spätestens drei Tage nachdem Ihr Kind wieder gesund zur Schule gehen konnte, Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mitgeben, die es beim Klassenlehrerteam abzugeben hat.

Gemeinsam stellen wir so vor allem sicher, dass Sie als Eltern und wir als LehrerInnen stets wissen, ob Ihr Kind wohlbehütet zu Hause oder in der Schule ist.

HINWEIS: Sollte Ihr Kind nach überstandener Krankheit keine schriftliche Entschuldigung innerhalb der Frist vorlegen, müssen wir leider davon ausgehen, dass es dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt. In diesem Falle würden die Fehlzeiten automatisch zu schlechteren Noten führen.

Um eine Zeugnisnote bilden zu können, sollte Ihr Kind mindestens sechs Wochen ohne Unterbrechung am Unterricht teilnehmen. Ist dies nicht der Fall, können die betroffenen Fächer auf dem Zeugnis mit „o.B.“ versehen werden, was „ohne Bewertung“ bedeutet und unter Umständen das Erreichen eines Abschlusses gefährdet. Näheres hierzu unter §20 der SekI-Verordnung.

Die Unterrichtsinhalte der einzelnen Fächer hat der Berliner Senat in einer Broschüre sehr übersichtlich aufgelistet. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick verschaffen, mit welchen Themen sich Ihr Kind in unserer Schule beschäftigt.

Unterrichtsinhalte 7.-10. Klassen

Alles Wesentliche zu möglichen Schulabschlüssen erfahren sie hier.

Von Abitur bis Berufsausbildung, Oberstufenzentren bieten mehrere Möglichkeiten, die eigenen beruflichen Ziele zu erreichen.

Mehr Informationen gibt es HIER.

Wer nach der 10. Klasse an eins der vielen Berliner Gymnasien möchte, findet weitere wichtige Informationen HIER.

Mitbestimmung

Sie haben als Eltern verschiedene Möglichkeiten unsere Schule im Sinne Ihres Kindes mitzugestalten. Sie können dies an Elternsprechtagen und Elternabenden, als Beteiligte an Schulfestivitäten oder aber auch in organisierter Form als ElternvertreterInnen tun. Letztere finden sich in der Gesamtelternvertretung (GEV) wieder, wo sie viele Rechte der Mitbestimmung innehaben. Hierzu etwas mehr.

GEV – Gesamtelternvertretung

Die GEV ist das höchste Elterngremium in unserer Schule. Hier werden die Interessen der Eltern in der Schule wahrgenommen. Es stehen Themen und Fragen im Vordergrund, die die ganze Schule betreffen. Die Schulleiterin ist Ansprechpartnerin der GEV. Die GEV tagt vier Mal im Schuljahr. Bei den GEV-Sitzungen ist folgendes zu beachten:

Zusammensetzung der GEV

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Klassenelternsprechern der Schule (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SchulG). Pro Klasse werden zwei gleichberechtigte KlassenelternsprecherInnen gewählt. Diese sind stimmberechtigte Mitglieder der GEV. Auch ihre zwei gewählten StellvertreterInnen sind zur GEV eingeladen, sie sind aber nur in Abwesenheit der eigentlichen KlassensprecherInnen stimmberechtigt. Mit der Wahl für Ihre Klasse sind KlassenelternsprecherInnen also zugleich stimmberechtigtes Mitglied der GEV geworden – eine eigenständige Wahl in die GEV ist daher nicht mehr notwendig.

TeilnehmerInnen an der GEV, die nicht Eltern sind:

  • SchulleiterIn (Recht auf Teilnahme und auch Pflicht, wenn die GEV die Teilnahme verlangt, § 90 Abs. 3 Satz 3 SchulG).
  • Die beiden beratenden Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (Teilnahmepflicht auf Verlangen der GEV)
  • Die beiden beratenden Mitglieder der Gesamtschülervertretung (Recht auf Teilnahme)
  • Die Mitglieder der Schulkonferenz, die keine Elternvertreter sind (Recht auf Teilnahme, § 75 Abs. 3 SchulG).

Weiterhin kann sich jede GEV Gäste zu ihren Themen einladen.

Tagesordnung der GEV-Sitzungen

Die Einladungsfrist für die GEV beträgt mindestens 7 Tage. Der/die Schulelternsprecher/in lädt unter Beifügung der Tagesordnung ein. Die Einladung wird von der Schule versendet oder verteilt. Die Tagesordnung sollte immer enthalten:

  •  Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit,
  • Beschluss über die Tagesordnung,
  • Genehmigung des letzten Protokolls,
  • Informationen des Schulleiters,
  • Berichte zum Stand der Umsetzung früher besprochener oder
  • beschlossener Punkte,
  • Berichte der Mitglieder der Schulkonferenz,
  • Berichte aus Gesamtkonferenz und Fachkonferenzen,
  • Termine,

Die Sitzungen werden protokolliert. Das Protokoll sollte für alle Menschen an der Schule einsehbar sein: SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern.

Erste GEV des Jahres

In der ersten GEV des Jahres wird gewählt. Über diese Wahlen können die KlassenelternsprecherInnen in weiteren schulischen und bezirklichen Gremien mitwirken. Gewählt werden müssen folgende Ämter:

  •  ElternsprecherIn der Schule,
  • bis zu drei StellvertreterInnen,
  • vier stimmberechtigte Mitglieder für die Schulkonferenz,
  • zwei Mitglieder für den Bezirkselternausschuss,
  • je zwei beratende Mitglieder für die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und die
  • Fachkonferenzen sowie die Gesamtschülervertretung und je ein beratendes Mitglied für weitere Teilkonferenzen der Lehrkräfte und SchülerInnen an der Schule, sofern nicht entsprechende Teilelternkonferenzen gebildet wurden.

Für die Funktionen nach Nummern 3 bis 6 sind StellvertreterInnen in mindestens gleicher Anzahl zu wählen (§ 117 Abs. 2 Satz 1 SchulG).

Leitfaden

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bei Interesse bitte dem Leitfaden für ElternvertreterInnen, herausgegeben vom Berliner Senat.

Leitfaden ElternvertreterIn