Die wichtigsten Informationen zum Erreichen der einzelnen Abschlüsse finden Sie hier: Abschlüsse Bedingungen
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Ansonsten gilt allgemein, dass die Berufsbildungsreife (BBR) in der Regel am Ende der 9. Klasse erworben wird. Dazu ist das Bestehen der vergleichenden Arbeiten und des Jahrgangsteils erforderlich. Der MSA und die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) bestehen aus zwei Teilen, dem Jahrgangsteil (s. u.) und dem Prüfungsteil, der zentral durchgeführt wird und vor Ende des Schuljahres bestanden werden muss. Dieser Prüfungsteil setzt sich wie folgt zusammen:
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Weiterführende Informationen zur Berufsbildungsreife können in der Schule oder bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erfragt werden.